Konservierungsstoffe in Kosmetik
Wissen & Hintergrund
Konservierungsstoffe in Kosmetik — die ganze Wahrheit
Warum „ohne Konservierungsstoffe" fast immer eine Mogelpackung ist, was die EU dazu sagt — und warum unsere Produkte das Thema von Grund auf anders lösen.
Ich werde regelmäßig gefragt: „Eure Produkte sind doch ohne Konservierungsstoffe, oder?" Die Antwort ist ehrlich, aber sie braucht etwas Erklärung. Denn hinter dem Thema Konservierung steckt eine Geschichte, die die Kosmetikbranche lieber nicht erzählt — eine Geschichte über regulatorische Schlupflöcher, irreführende Werbung und eine erstaunlich einfache Lösung, die fast niemand wählt.
Also: Was steckt wirklich hinter dem Label „konservierungsstoff-frei"? Warum brauchen die meisten Kosmetikprodukte überhaupt Konservierung? Und warum betrifft das unsere Produkte gar nicht? Das klären wir hier auf — wissenschaftlich fundiert und ohne Angstmacherei.
Warum konventionelle Kosmetik Konservierung braucht
Die meisten konventionellen Kosmetikprodukte bestehen zu 50–80 % aus Wasser. Dazu kommen Lipide, Zucker, Proteine und Vitamine — zusammen ein idealer Nährboden für Bakterien, Hefen und Schimmelpilze. Bei Raumtemperatur und einem pH-Wert zwischen 4,5 und 7,5 können sich krankmachende Keime innerhalb weniger Tage explosionsartig vermehren.
Das ist kein theoretisches Risiko. Eine Analyse der EU-Schnellwarnsysteme RAPEX/Safety Gate (Michalek et al., 2019, JEADV) dokumentierte 104 Meldungen zu kontaminierten Kosmetikprodukten im Zeitraum 2005–2018. Am häufigsten nachgewiesen: Bakterien der Gattung Pseudomonas (35,6 % der Fälle) — darunter Pseudomonas aeruginosa, ein Erreger, der eitrige Hautinfektionen und schwere Augeninfektionen auslösen kann. Der EzriCare-Vorfall 2023 in den USA zeigte, wie gefährlich das werden kann: Kontaminierte künstliche Tränen mit antibiotikaresistenten Pseudomonaden betrafen 81 Personen in 18 Bundesstaaten — vier Menschen starben.
Das alles bedeutet: Jedes wasserhaltige Kosmetikprodukt braucht antimikrobiellen Schutz. Das ist keine Schwäche der Formulierung, sondern ein Sicherheitsmerkmal. Die Frage ist nicht ob konserviert wird, sondern wie.
Das Schlupfloch: Wie „konservierungsstoff-frei" legal möglich wird
Hier wird es interessant — und etwas ärgerlich. Die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 definiert „Konservierungsstoffe" in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe l: Das sind Stoffe, die in kosmetischen Mitteln „ausschließlich oder überwiegend" die Entwicklung von Mikroorganismen hemmen sollen.
Diese zwei Wörter — „ausschließlich oder überwiegend" — schaffen die gesamte Grauzone. Denn wenn eine Substanz neben ihrer antimikrobiellen Wirkung noch eine andere Funktion hat — etwa als Feuchthaltemittel, Duftstoff oder Emolliens —, fällt sie nicht unter Anhang V der Verordnung und gilt offiziell nicht als Konservierungsmittel. Sie unterliegt dann weder den Konzentrationsgrenzen noch der Deklarationspflicht als Konservierungsstoff.
Was das konkret bedeutet: Anhang V listet derzeit rund 60 zugelassene Konservierungsstoffe — die „offiziellen". Daneben gibt es aber schätzungsweise 150–200 Substanzen mit nachgewiesener antimikrobieller Wirkung, die legal nicht als Konservierungsstoffe gelten, weil sie eine Doppelfunktion haben. In der Praxis heißt das: Ein Produkt kann voll mit keimhemmenden Substanzen sein und trotzdem „ohne Konservierungsstoffe" auf der Verpackung stehen haben.
Einige Beispiele: Caprylyl Glycol ist als „Hautpflegemittel" klassifiziert, wirkt aber breitbandig antibakteriell über Membrandisruption. Ethylhexylglycerin gilt als „Emolliens", verstärkt aber die Wirkung anderer Konservierungsmittel. Pentylene Glycol ist ein „Lösungsmittel" mit breitbandiger antimikrobieller Aktivität. Der Rohstoffhersteller Kraft Chemical bewirbt seine CG-EHG-Mischung (Caprylyl Glycol + Ethylhexylglycerin) explizit damit, dass Produkte damit als „preservative free" gelabelt werden können.
Und die EU? Das Technische Dokument zu kosmetischen Claims (Anhang III, gültig seit 1. Juli 2019) sagt unmissverständlich: Die Aussage „frei von Konservierungsstoffen" sollte nicht verwendet werden, wenn ein Produkt Inhaltsstoffe enthält, die eine Schutzwirkung gegen Mikroorganismen aufweisen — auch wenn diese nicht in Anhang V stehen. Das Problem: Dieses Dokument ist nicht rechtsverbindlich. Es ist eine Empfehlung, kein Gesetz.
Einordnung: Die „konservierungsstoff-frei"-Auslobung ist legal möglich, aber sachlich in den meisten Fällen irreführend. Die EU-Leitlinien stufen sie als problematisch ein, können sie aber mangels Rechtsverbindlichkeit nicht unterbinden. Verbindlich ist die Verordnung (EU) Nr. 655/2013, die von kosmetischen Claims unter anderem Wahrhaftigkeit und informierte Entscheidungsfindung verlangt.
Parabene, MIT und Co.: Was die Wissenschaft wirklich sagt
Es gibt wenige Themen in der Kosmetik, bei denen die Kluft zwischen öffentlicher Wahrnehmung und wissenschaftlicher Einschätzung so groß ist wie bei Parabenen. Kurz zusammengefasst:
Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU (SCCS) hat Methylparaben (Gutachten SCCS/1652/23, Dezember 2023) bei 0,4 % als sicher bestätigt. Propylparaben (SCCS/1623/20, März 2021) ist bei 0,14 % sicher. Zur immer wieder zitierten östrogenen Wirkung: Die ist in Laborversuchen real, aber rund 1.000-fach schwächer als körpereigenes Estradiol. Kein wissenschaftliches Gremium hat einen kausalen Zusammenhang zwischen Parabenexposition durch Kosmetik und Brustkrebs bestätigt.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) formuliert es deutlich: Ein generalisierter Ersatz von Parabenen durch andere Stoffe ist aus gesundheitlicher Sicht nicht empfehlenswert, da Parabene gut verträglich sind und ein geringeres Allergiepotenzial als viele Alternativen aufweisen.
Und genau da liegt die Ironie: Als die Kosmetikindustrie auf den „parabenfrei"-Trend aufsprang, griff sie als Ersatz unter anderem zu Methylisothiazolinon (MIT). Das Ergebnis war eine der größten Kontaktallergien-Epidemien der Dermatologiegeschichte. Die Sensibilisierungsrate für das Gemisch MCI/MI in Europa stieg bis 2013–2014 auf 7,6 % (ESSCA-Daten); für MI allein lagen die Raten bei 5,5–7 %. Die American Contact Dermatitis Society ernannte MIT 2013 zum „Allergen des Jahres". Die EU musste MIT in Leave-on-Produkten verbieten und die Konzentration in Rinse-off-Produkten drastisch senken.
Ehrliche Einordnung: Die Paraben-Panik hat nachweislich dazu geführt, dass die Branche auf problematischere Alternativen ausgewichen ist. Das heißt nicht, dass Parabene die einzig richtige Lösung sind — es heißt, dass „frei von" nicht automatisch besser bedeutet. Die Frage sollte immer lauten: Was wurde stattdessen eingesetzt?
Was Stiftung Warentest und Verbraucherzentralen fanden
Stiftung Warentest untersuchte in „Der große Keimtest" 24 Produkte — Gesichtscremes, Augencremes, Körperlotionen und Sonnenschutzmittel —, die alle mit „ohne Konservierungsstoffe" oder „ohne Parabene" warben. Dennoch enthielten sie durchaus Substanzen mit antimikrobieller Wirkung wie Alkohol oder Anissäure. Die Tester stellten fest, dass Anissäure heute häufig als „verkappter Konservierungsstoff" eingesetzt wird.
Die Verbraucherzentrale Hamburg untersuchte 16 vermeintliche Natur-Pflegeprodukte und fand unter anderem synthetische Farbstoffe, Parabene und Mineralölderivate. Die Verbraucherzentrale NRW wies darauf hin, dass Auslobungen wie „sensitiv" keine Garantie dafür bieten, dass keine allergenen Konservierungsmittel enthalten sind.
Die Botschaft ist klar: „Ohne Konservierungsstoffe" sagt wenig über die tatsächliche Zusammensetzung eines Produkts. Und „natürlich" oder „sensitiv" auf der Verpackung ist kein verlässlicher Hinweis auf das, was tatsächlich drin ist.
Wie gute Naturkosmetik das Thema löst: Das Hürden-Konzept
Es gibt einen seriösen Weg, wasserhaltige Naturkosmetik sicher zu konservieren — das sogenannte Hürden-Konzept (Hurdle Technology), ursprünglich aus der Lebensmittelkonservierung. Es kombiniert mehrere einzeln unzureichende Barrieren zu einem synergistisch wirksamen Gesamtsystem:
pH-Wert-Management: Bei pH 5,0–5,5 entfalten naturidentische organische Säuren ihre maximale Wirksamkeit. Der Grund ist einfach Chemie: Nur die undissoziierte (neutrale) Molekülform kann mikrobielle Zellmembranen durchdringen — und je niedriger der pH, desto mehr davon liegt vor. Dass pH 5,0–5,5 gleichzeitig dem natürlichen Säureschutzmantel der Haut entspricht, ist ein glücklicher Zufall.
Wasseraktivität senken: Mikroorganismen brauchen freies Wasser zum Wachsen. Durch Zugabe von Glycerin oder ähnlichen Feuchthaltemitteln lässt sich der Anteil frei verfügbaren Wassers gezielt senken. Berthele et al. (2014, International Journal of Cosmetic Science) zeigten, dass bei einer Wasseraktivität von ≤ 0,80 — in Kombination mit geeignetem pH-Wert und Ethanolgehalt — auch ohne zusätzliche Konservierungsmittel mikrobiologische Stabilität erreicht werden kann.
Verpackungsdesign: Airless-Spender verhindern Luft- und Kontaminationseintritt bei jeder Anwendung. Tuben mit Rückflussventil sind Tiegeln deutlich überlegen. Die Verpackung ist ein unterschätzter Teil des Konservierungssystems.
COSMOS-konforme Konservierungsmittel: Die Naturkosmetik-Standards COSMOS und NATRUE erlauben eine eng begrenzte Liste naturidentischer Wirkstoffe: Benzoesäure, Sorbinsäure, Benzylalkohol, Salicylsäure und Dehydroessigsäure. Keine Parabene, kein Phenoxyethanol, keine Isothiazolinone. Diese Stoffe sind in der Praxis als fertige Blends erhältlich und bei richtiger Formulierung zuverlässig wirksam.
Das Ganze wird mit dem Konservierungsbelastungstest nach ISO 11930 an fünf Referenzkeimen über 28 Tage geprüft. Seriöse Hersteller — auch wir — formulieren auf Kriterium A (die strengere Stufe). Produkte, die nur Kriterium B erfüllen, zeigten in Studien reale Kontaminationsrisiken während der tatsächlichen Verbrauchernutzung.
Wichtige Abgrenzung: Tocopherol (Vitamin E) und Rosmarinextrakt werden oft als „natürliche Konservierungsmittel" vermarktet. Das ist fachlich falsch. Sie sind Antioxidantien — sie schützen vor oxidativem Verderb (Ranzigkeit), haben aber keine relevante antimikrobielle Wirkung. Auch ätherische Öle wirken zwar nachweisbar antimikrobiell, reichen aber als alleinige Konservierung für wasserhaltige Produkte nicht aus und können bei wirksamen Konzentrationen Hautsensibilisierungen auslösen.
Was Two Hands BIO anders macht — und warum
Jetzt wird es einfach. Und ich meine das wörtlich.
Unsere Produkte sind wasserfreie Formulierungen. Wir arbeiten mit pflanzlichen Ölen, Pflanzenbutter, Wachsen und ätherischen Ölen — Rohstoffe, die kein freies Wasser enthalten. Ohne freies Wasser können sich Bakterien, Hefen und Schimmelpilze schlicht nicht vermehren. Es gibt keinen Nährboden, keine Feuchtigkeit, kein Milieu für mikrobielles Wachstum.
Das bedeutet: Unsere Produkte brauchen keine Konservierungsmittel — weder aus Anhang V noch aus der Grauzone der „multifunktionellen" Substanzen. Nicht weil wir ein cleveres Marketinglabel nutzen, sondern weil die Grundlage für mikrobielle Kontamination schlicht nicht vorhanden ist.
Unsere INCI-Listen sind kurz — zwischen 1 und 6 Rohstoffe pro Produkt. Du findest dort keine Caprylyl Glycols, keine Ethylhexylglycerins, keine Pentylene Glycols. Nicht weil wir sie bewusst weglassen, sondern weil sie in einer wasserfreien Formulierung schlicht keine Funktion haben.
Was wir einsetzen, ist Tocopherol (Vitamin E) — als Antioxidans gegen Ranzigkeit der Öle, nicht als Konservierungsmittel. Das ist ein wichtiger Unterschied, und genau die Art von Unterschied, die in der Branche häufig verwischt wird.
Ich will hier nicht so tun, als wäre das ein besonders komplizierter oder genialer Ansatz. Es ist im Grunde die einfachste Lösung: Wenn Du die Zutat weglässt, die das Problem verursacht — nämlich Wasser —, brauchst Du auch keine Lösung für das Problem. Der Nachteil ist, dass wir damit keine leichten Lotionen oder wässrigen Sprays herstellen können. Der Vorteil ist, dass unsere Produkte genau das sind, was auf der INCI-Liste steht — nicht mehr und nicht weniger.
Ehrliche Einordnung: Wasserfreie Formulierungen sind nicht per se „besser" als wasserhaltige. Es sind zwei verschiedene Ansätze mit verschiedenen Stärken. Ein gut konserviertes wasserhaltiges Produkt — etwa mit dem oben beschriebenen Hürden-Konzept — ist sicher und wirksam. Unser Punkt ist nicht, dass Wasser in Kosmetik schlecht ist. Unser Punkt ist, dass wir es nicht brauchen, und dass das die Konservierungsfrage für uns grundlegend vereinfacht.
Was Du als Verbraucher tun kannst
Unabhängig davon, welche Kosmetik Du benutzt:
„Ohne Konservierungsstoffe" hinterfragen. Bei wasserhaltigen Produkten ist das fast immer irreführend. Frag Dich: Womit wird das Produkt dann haltbar gemacht? Die Antwort steht in der INCI-Liste — meistens als „multifunktionelle" Substanz mit antimikrobieller Wirkung.
INCI-Liste lesen. Caprylyl Glycol, Ethylhexylglycerin, Pentylene Glycol, 1,2-Hexanediol, p-Anisic Acid — das sind alles Substanzen mit keimhemmender Wirkung, die nicht als Konservierungsmittel deklariert werden müssen.
Wassergehalt beachten. Wenn „Aqua" der erste Eintrag in der INCI-Liste ist, braucht das Produkt zwingend antimikrobiellen Schutz. Wenn nicht — bei reinen Ölen, Balsamen, Buttern — ist Konservierung gegen Keime in der Regel nicht nötig.
Nicht pauschal urteilen. Nicht jeder Konservierungsstoff ist schlecht. Parabene in zugelassenen Konzentrationen sind nach aktuellem Wissensstand sicher und gut verträglich. Die Angst vor Parabenen hat nachweislich dazu geführt, dass die Branche auf problematischere Alternativen ausgewichen ist.
Quellen
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel, Art. 2 Abs. 1 lit. l, Anhang V.
Verordnung (EU) Nr. 655/2013 — Gemeinsame Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln.
Technisches Dokument zu kosmetischen Claims, Sub-Working Group on Claims, Anhang III (gültig seit 1. Juli 2019).
SCCS/1652/23 (Dezember 2023). Gutachten zu Methylparaben — sicher bei 0,4 %.
SCCS/1623/20 (März 2021). Gutachten zu Propylparaben — sicher bei 0,14 %.
SCCS/1651/23 (Oktober 2023). Gutachten zu Butylparaben — sicher bei 0,14 % für Erwachsene.
SCCS/1575/16 (Oktober 2016). Gutachten zu Phenoxyethanol — sicher bei 1,0 % für alle Altersgruppen.
Michalek, I.M. et al. (2019). Microbiological contamination of cosmetic products – observations from Europe, 2005–2018. JEADV, 33(11), 2151–2157.
Berthele, H. et al. (2014). Determination of the influence of factors (ethanol, pH and aw) on the preservation of cosmetics using experimental design. International Journal of Cosmetic Science, 36(1), 54–61.
Varvaresou, A. et al. (2009). Self-preserving cosmetics. International Journal of Cosmetic Science, 31(3), 163–175.
ISO 11930:2019 (+A1:2022). Cosmetics — Microbiology — Evaluation of the antimicrobial protection of a cosmetic product.
Verordnung (EU) 2022/1181 — Verschärfte Kennzeichnung für Formaldehyd-Abspalter (Konformität bis 31. Juli 2026).
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Parabene in Kosmetika — Fragen und Antworten. bfr.bund.de.
Stiftung Warentest. Der große Keimtest — Kosmetika. test.de.
CDC (2023). Outbreak of Extensively Drug-Resistant Pseudomonas aeruginosa Associated with Artificial Tears.
Dieser Artikel wurde im März 2026 von Leon Ahlers (Two Hands BIO) verfasst. Die wissenschaftlichen Quellen wurden einzeln geprüft und validiert. Der Artikel dient der Aufklärung und ersetzt keine medizinische Beratung. Bei Fragen zu unseren Produkten und Inhaltsstoffen: schreib uns.
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Dieser Artikel wird regelmäßig auf Aktualität geprüft. Letzte Prüfung: März 2026.