Tierversuche in Kosmetik — Was verboten ist und was nicht
Wissen & Hintergrund
Tierversuche in Kosmetik — was verboten ist, was nicht, und warum „cruelty free" kompliziert ist
Warum wir nicht mit „tierversuchsfrei" werben, obwohl wir es sind. Was die EU tatsächlich verboten hat, wo die Lücken sind — und warum ein Häschen-Logo weniger aussagt, als man denkt.
Auf vielen Naturkosmetik-Produkten prangt ein Häschen-Logo, „cruelty free" steht drauf, manchmal „nicht an Tieren getestet". Klingt gut. Klingt, als hätte der Hersteller sich bewusst dagegen entschieden. Aber hier wird es kompliziert: Tierversuche für Kosmetik sind in der EU seit 2013 verboten. Für alle. Das Häschen-Logo auf einer Creme, die in der EU verkauft wird, sagt also erstmal: Wir halten uns ans Gesetz.
In diesem Artikel erkläre ich, was die EU tatsächlich verboten hat und in welchen Schritten, wo trotz Verbot weiterhin Tierversuche stattfinden, warum wir bei Two Hands BIO trotzdem nicht mit „tierversuchsfrei" werben — und was Du als Verbraucher daraus machen kannst.
Was die EU tatsächlich verboten hat — in drei Stufen
Das EU-Tierversuchsverbot für Kosmetik kam nicht auf einen Schlag. Artikel 18 der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 etabliert ein gestuftes Verbot:
11. September 2004: Verbot von Tierversuchen an fertigen Kosmetikprodukten innerhalb der EU. Ab diesem Tag durfte kein Shampoo, keine Creme und kein Lippenstift mehr an Tieren getestet werden — als Fertigprodukt.
11. März 2009: Verbot von Tierversuchen an kosmetischen Inhaltsstoffen und deren Kombinationen. Damit waren auch die Einzelsubstanzen erfasst — nicht nur das fertige Produkt. Gleichzeitig trat ein Vermarktungsverbot für die meisten toxikologischen Endpunkte in Kraft.
11. März 2013: Vollständiges Vermarktungsverbot. Ab diesem Datum darf in der EU kein Kosmetikprodukt mehr verkauft werden, dessen Inhaltsstoffe nach diesem Stichtag irgendwo auf der Welt an Tieren getestet wurden — auch nicht für die letzten Ausnahmen (Toxizität bei wiederholter Gabe, Reproduktionstoxizität, Toxikokinetik).
2016 präzisierte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil C-592/14 zusätzlich: Tierversuchsdaten, die für Nicht-EU-Marktzulassungen erhoben wurden, dürfen nicht für die Sicherheitsbewertung herangezogen werden, um Marktzugang in der EU zu erlangen. Das Urteil stellte aber auch klar, dass die bloße Existenz solcher Daten in der Produktakte nicht automatisch ein Vermarktungsverbot auslöst.
Was das heißt: Seit dem 11. März 2013 gilt: Kein Kosmetikprodukt in der EU darf an Tieren getestet sein. Das ist kein freiwilliges Engagement einzelner Hersteller — es ist geltendes Recht. Für alle.
Die REACH-Lücke: Wo trotz Verbot weiter getestet wird
So klar das Verbot klingt — es gibt ein Schlupfloch, und es ist kein kleines.
Die REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) verpflichtet Hersteller, die Sicherheit chemischer Stoffe nachzuweisen, die in Mengen über einer Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Und hier entsteht ein Konflikt: Viele kosmetische Inhaltsstoffe werden nicht nur in Kosmetik verwendet, sondern auch in Reinigungsmitteln, Farben, Textilien oder Lebensmitteln. Dieses „Dual Use" bedeutet: Der Stoff fällt unter REACH — und unter REACH können Tierversuche gefordert werden.
Die Zahlen dazu sind ernüchternd. Eine Studie im Fachjournal ALTEX (2021) untersuchte REACH-Registrierungen und fand: Rund 3.200 registrierte Substanzen werden auch in Kosmetik verwendet. Von den 419 Substanzen, die ausschließlich für Kosmetik registriert sind, enthielten etwa 15 % — also 63 Stoffe — Tierversuchsdaten, die nach dem Verbot von 2013 erhoben wurden.
Das heißt: Selbst bei Stoffen, die nur in Kosmetik zum Einsatz kommen, wird das Tierversuchsverbot durch REACH faktisch durchlöchert. Der Grund ist juristisch: Die Kosmetikverordnung verbietet Tierversuche für kosmetische Zwecke; REACH fordert Sicherheitsnachweise für chemische Zwecke. Wenn ein Stoff unter beide Verordnungen fällt, gewinnt in der Praxis oft REACH.
Ehrliche Einordnung: Kein Hersteller kann zu 100 % ausschließen, dass irgendein Rohstoff irgendwann irgendwo auf der Welt in einem Tierversuch getestet wurde. Wer das behauptet, vereinfacht. Was Hersteller tun können: bevorzugt Rohstoffe einsetzen, deren Sicherheit durch tierversuchsfreie Methoden belegt ist — und transparent damit umgehen, dass diese Grenze existiert.
Warum „ohne Tierversuche" als Werbung problematisch ist
Jetzt kommen wir zum Punkt, der für uns als Hersteller direkt relevant ist.
Die EU-Claims-Verordnung Nr. 655/2013 legt in Kriterium 1 (Legal Compliance) fest: Werbeaussagen, die einem Produkt einen bestimmten Nutzen zuschreiben, der jedoch nur in der Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen besteht, sind unzulässig.
Übersetzt: Wenn Tierversuche für Kosmetik gesetzlich verboten sind, dann ist „ohne Tierversuche" auf der Verpackung so, als würde ein Restaurant auf die Speisekarte schreiben „Garantiert kein Rattengift im Essen". Es stimmt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben. Und es suggeriert, dass es bei anderen anders sein könnte.
Das Technical Document on Cosmetic Claims (Annex III, anwendbar seit dem 1. Juli 2019) bestätigt diese Linie: Symbole und Aussagen wie „not tested on animals" sind im Kontext des EU-Tierversuchsverbots problematisch, weil sie eine freiwillige Alleinstellung suggerieren, die keine ist.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) geht noch weiter: Die Aussage „tierversuchsfrei" darf demnach nur verwendet werden, wenn ein Produkt nachweislich noch nie — in keiner Vorstufe, nirgendwo auf der Welt, von niemandem, zu keinem Zweck — in einem Tierversuch getestet wurde. Die Beweislast liegt beim Werbenden. Und angesichts der REACH-Lücke ist dieser Beweis für die meisten Produkte praktisch unmöglich.
Ehrliche Einordnung: Das heißt nicht, dass Zertifizierungen wie Leaping Bunny oder PETA wertlos sind. Sie gehen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, indem sie die gesamte Lieferkette prüfen und Standards setzen, die strenger sind als das EU-Minimum. Aber ein Hersteller, der einfach „cruelty free" auf sein Produkt schreibt, ohne anerkannte Zertifizierung — der schmückt sich mit einer Selbstverständlichkeit.
China: Warum manche Marken dort nicht verkaufen
China war lange ein Knackpunkt: Wer dort Kosmetik verkaufen wollte, musste Tierversuche als Teil der Marktzulassung akzeptieren. Das hat sich geändert — teilweise.
Seit dem 1. Mai 2021 gilt die neue chinesische Kosmetik-Verordnung (CSAR, State Council Order Nr. 727). Für „allgemeine" Kosmetik — Shampoo, Lotion, Lippenstift — sind Pre-Market-Tierversuche nicht mehr zwingend, sofern ein GMP-Zertifikat vorliegt. Für „spezielle" Kosmetik — Sonnenschutz, Haarfärbemittel, Whitening-Produkte — und für Produkte mit neuen Inhaltsstoffen oder für Kinder bleiben Tierversuche weiterhin Pflicht.
Das ist ein Fortschritt, aber kein vollständiges Verbot. Für Marken, die konsequent keine Tierversuche akzeptieren, bleibt der chinesische Markt eingeschränkt. Lavera hat 2013 die Konsequenz gezogen und den China-Export eingestellt. Andere Marken nutzen Cross-Border-E-Commerce als tierversuchsfreie Alternative.
Wie Two Hands BIO damit umgeht — und was wir nicht behaupten
Ich will hier ehrlich sein, statt mich mit Ethik-Labels zu schmücken.
Was Fakt ist: Unsere Produkte werden nicht an Tieren getestet. Weder die Fertigprodukte noch die Inhaltsstoffe werden von uns oder in unserem Auftrag an Tieren getestet. Das ist gesetzliche Pflicht, und wir halten uns daran.
Was wir nicht behaupten: Wir schreiben nicht „tierversuchsfrei" auf unsere Produkte. Nicht, weil es nicht stimmt, sondern weil die Claims-Verordnung das als Selbstverständlichkeitswerbung einstuft — und weil die BVL-Definition eine Garantie verlangt, die wegen der REACH-Problematik praktisch kein Hersteller geben kann. Wir werben nicht mit etwas, das wir nicht zweifelsfrei belegen können.
Was wir tun: Wir setzen bevorzugt Rohstoffe ein, die eine lange Verwendungshistorie haben und deren Sicherheit durch bestehende Daten oder tierversuchsfreie Methoden belegt ist. Unsere Rohstoffe beziehen wir von Lieferanten, die sich ebenfalls gegen Tierversuche positionieren. Aber „100 % garantiert tierversuchsfrei in der gesamten historischen Lieferkette" — das können wir nicht versprechen, und das kann ehrlich gesagt kein Hersteller.
Was wir nicht haben: Wir haben keine Leaping-Bunny-, PETA- oder Vegan-Society-Zertifizierung. Und auch keine NATRUE- oder COSMOS-Zertifizierung. Das liegt an unserer Größe und unseren Prioritäten als Manufaktur — nicht an mangelndem Engagement. Sollte sich das ändern, werden wir das transparent kommunizieren.
Ehrliche Einordnung: Tierversuchsfreiheit als Werbeclaim zu nutzen ist einfach — und deshalb machen es so viele. Aber ehrliche Kommunikation bedeutet, auch die Grenzen zu benennen. Wir finden es wichtiger, Dir zu erklären, wo die echten Probleme liegen (REACH-Lücke, China), als uns mit einem Häschen-Logo als besonders tugendhaft darzustellen.
Was Du als Verbraucher daraus machen kannst
„Cruelty free" ohne Zertifizierung hinterfragen. Wenn ein Produkt in der EU verkauft wird und nur „cruelty free" draufsteht — ohne Leaping Bunny, PETA oder vergleichbares Siegel —, ist das erstmal eine Aussage über geltendes Recht, nicht über freiwilliges Engagement.
Anerkannte Zertifizierungen kennen. Leaping Bunny (Cruelty Free International) prüft die gesamte Lieferkette unabhängig — das ist aktuell der strengste Standard. Die Vegan Society prüft sowohl auf vegan als auch auf tierversuchsfrei, inklusive Lieferkette. PETA arbeitet mit Fragebögen und Herstellerzusicherungen — weniger streng, aber mit großer Reichweite.
Die REACH-Lücke im Hinterkopf behalten. Auch bei Produkten mit Häschen-Logo können einzelne Inhaltsstoffe unter REACH mit Tierversuchsdaten registriert sein. Das ist kein Betrug — es ist ein systemischer Konflikt zwischen zwei EU-Verordnungen, den kein einzelner Hersteller lösen kann.
Fortschritte anerkennen. China hat 2021 für allgemeine Kosmetik die Tierversuchspflicht gelockert. Die EU arbeitet an der Stärkung tierversuchsfreier Testmethoden. Es bewegt sich etwas — wenn auch langsam.
Quellen
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel, Art. 18 (Tierversuchsverbot).
Verordnung (EU) Nr. 655/2013 der Kommission vom 10. Juli 2013 zur Festlegung gemeinsamer Kriterien für die Begründung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln, Kriterium 1 (Legal Compliance).
EuGH, Urteil vom 21. September 2016, Rs. C-592/14 (European Federation for Cosmetic Ingredients).
Technical Document on Cosmetic Claims, Annex III. Anwendbar seit 1. Juli 2019.
ALTEX (2021). Continuing animal tests on cosmetic ingredients for REACH in the EU. Analyse von 3.206 REACH-Registrierungen mit kosmetischer Verwendung.
REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
China CSAR (State Council Order Nr. 727), wirksam ab 1. Mai 2021.
Dieser Artikel wurde im März 2026 von Leon Ahlers (Two Hands BIO) verfasst. Die wissenschaftlichen Quellen wurden einzeln geprüft und validiert. Der Artikel dient der Aufklärung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu unseren Produkten und unserer Haltung zu Tierversuchen: schreib uns.
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Dieser Artikel wird regelmäßig auf Aktualität geprüft. Letzte Prüfung: März 2026.